Einbürgerungstest
Ab 1. September 2008 erfordert die Einbürgerung bundesweit, dass die Einbürgerungswilligen einen so genannten Einbürgerungstest bestanden haben. Es handelt sich hierbei um einen Multiple-Choice-Test. Jeder Test besteht aus 33 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.
Die nächsten Termine für Einbürgerungstests an unserer vhs-FN finden Sie hier.