Unter dem Titel „Mensch und Menschenwürde in der italienischen Verfassung und im deutschen Grundgesetz“ referiert Dr. jur. Alessandro Bellardita, Richter am Bezirksjugendschöffengericht, Autor und Journalist. Im Anschluss an den Vortrag findet eine offene Diskussion statt. Vortrag und Diskussion werden in deutscher Sprache durchgeführt.
Im Mittelpunkt des Abends stehen die unterschiedlichen Auslegungen der beiden Rechtssysteme, insbesondere von Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes und Artikel 2 der italienischen Verfassung. Dabei werden grundlegende Fragen aufgegriffen: Ist Menschenwürde universell gleich zu verstehen? In welchem Verhältnis stehen Freiheit und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen?
Die Veranstaltung bietet nicht nur fachliche Einblicke, sondern auch Raum für persönlichen Austausch. Im Anschluss sind die Teilnehmenden eingeladen, bei Häppchen, Getränken und musikalischer Begleitung ins Gespräch zu kommen.
Die Veranstaltung wird aus Mitteln der Europäischen Union über das EUROPE DIRECT Friedrichshafen gefördert.
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vhs-FN, Tel. 07541 203-53434, info(at)vhs-fn.de,
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