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Souverän am Telefon - Schwierige Gespräche empathisch und professionell meistern
Kursnummer | MB3031 |
Beginn | Fr., 21.11.2025, 09:00 - 17:00 Uhr | Kursgebühr | 129,00 € |
Dauer | 1 Tag |
Kursleitung |
Ulrike Sigel |
Kursort |
Tagungsraum 1
Charlottenstr. 12/2, 88045 Friedrichshafen |
Belegung | 8 - 16 |
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In diesem Intensivtraining lernst du, wie du auch in herausfordernden Telefonsituationen – etwa bei Beschwerden oder Reklamationen – ruhig, empathisch und klar kommunizieren. Denn: Jedes Telefonat beeinflusst das Bild deines Unternehmens.
Du erfährst, wie du in Standardsituationen sicher auftrittst, in hitzigen Momenten deeskalierst und dabei stets den roten Faden behältst. Du lernst die 5 Stufen der Deeskalation kennen, trainierst freundliche Gesprächsabgrenzung („Nein sagen“) und übst den souveränen Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern.
Zahlreiche praktische Übungen stärken deine Sicherheit, fördern Klarheit und unterstützen eine gelassene Gesprächsführung – auch in schwierigen Situationen.
Bildungszeit kann auch für berufliche Weiterbildung genommen werden. Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt - bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft.
Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit.
Du erfährst, wie du in Standardsituationen sicher auftrittst, in hitzigen Momenten deeskalierst und dabei stets den roten Faden behältst. Du lernst die 5 Stufen der Deeskalation kennen, trainierst freundliche Gesprächsabgrenzung („Nein sagen“) und übst den souveränen Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern.
Zahlreiche praktische Übungen stärken deine Sicherheit, fördern Klarheit und unterstützen eine gelassene Gesprächsführung – auch in schwierigen Situationen.
Bildungszeit kann auch für berufliche Weiterbildung genommen werden. Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt - bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft.
Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit.
Datum
21.11.2025
Uhrzeit
09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Charlottenstr. 12/2,
vhs FN, Tagungsraum 1