Förderung: Aufstiegs-BAföG, Bildungszeit

Aufstiegs-BAföG

Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?

Mit dem Aufstiegs-BAföG wird die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie zum Beispiel Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher, altersunabhängig finanziell unterstützt.
Man erhält einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung..

Wie sieht die Förderung beim Aufstiegs-BAföG aus?

Die Förderung besteht aus 50 % Zuschuss und 50 % Darlehensanspruch auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Wo erhalte ich die Unterlagen?

Die nötigen Antragsunterlagen erhalten Sie beim Landratsamt Bodenseekreis

Aufstiegs-BAFöG von A-Z

Wer und wie wird gefördert? Wie hoch fällt die Förderung aus? Antworten gibt es unter  www.aufstiegs-bafoeg.de

 


Bildungszeit

Lassen Sie sich bis zu 5 Tage im Jahr freistellen.

Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zum und im Ehrenamt genommen werden.

Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt. Bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft.

Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit.

 

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