Sonderrubrik
> Kurse mit Bildungszeit
Kurse mit Bildungszeit
Lassen Sie sich bis zu 5 Tage im Jahr freistellen.Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zum und im Ehrenamt genommen werden.
Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt.
Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt. Bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft.
Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit.
